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Der AKTIVKREIS

Ortseingangstafeln

Der Aktivkreis Handel + Handwerk Edewecht e.V., im folgenden Aktivkreis, hat im Ort Edewecht in Abstimmung mit der Gemeinde Edewecht sechs Ortseingangstafeln aufgestellt.

Diese Tafeln können sowohl von Mitgliedern des Aktivkreises als auch von Nicht- Mitgliedern des Aktivkreises genutzt werden.

Die Nutzung erfolgt nach nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

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Sie möchten auf den Ortseingangstafeln werben? Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus.

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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.

Häufige Fragen zu den Ortstafeln

Mitgliedsfirmen, Nicht-Mitgliedsfirmen, Vereine, Schulen und Kindergärten, sofern sie im Gemeindegebiet ansässig sind und die Gemeinde Edewecht können diese Ortseingangsstafeln für Bekanntmachungen von Veranstaltungen nutzen.

Auf den Ortseingangsstafeln darf für Veranstaltungen, die in der Gemeinde Edewecht stattfinden, für Firmenjubiläen, Tage der offenen Tür oder besondere Firmenveranstaltungen und Kampagnen für das Kommunalmarketing oder des Aktivkreises, die in der Gemeinde Edewecht ihren Ursprung haben, hingewiesen werden. Darüber hinausgehende, kommerzielle Werbung ist ausgeschlossen.

Der Aktivkreis behält sich vor, darüber zu entscheiden, wer wie viele Ortseingangstafeln wann nutzen darf. Hierbei werden die einzelnen Tafeln grundsätzlich nach Eingang der Reservierung vergeben. Bei der Reservierung sind die Wunschstandorte anzugeben. Bei Veranstaltungsüberschneidungen werden die Tafeln zu gleichen Anteilen aufgeteilt. Hinsichtlich der Ortseingangstafeln wird darauf hingewiesen, dass diese den sogenannten Großveranstaltungen und den Veranstaltungen des Aktivkreises in erster Linie vorbehalten sind, so dass diese Standorte nur vergeben werden, wenn derartige Voraussetzungen nicht vorliegen.

Der Reservierungsantrag muss spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit einer Darstellung der geplanten Plakatierung beim Aktivkreis eingehen. Der Reservierungswunsch ist über das Kontaktformular auf der Internetseite des Aktivkreises www.aktivkreis.de an den Vorstand zu richten.

Die Informationstafel wird frühestens zwei Wochen vor der Veranstaltung aufgehängt und in der Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt. Sowohl die Aufhängung als auch die Abnahme der Tafeln erfolgt durch den Schilderbeauftragten des Aktivkreises. Ein eigenmächtiges Aufhängen und Entfernen der Tafeln durch den Werbenden ist nicht zulässig. Sollte dies durch den Aktivkreis dennoch festgestellt werden, wird die Informationstafel auf Kosten des Nutzers entfernt.

Vereine, Schulen, Kindergärten, Aktivkreismitglieder und die Gemeinde zahlen für die Nutzung der Tafeln kein gesondertes Entgelt.

Der Auf- und Abbau der Tafeln für Vereine, Schulen, Kindergärten, Aktivkreismitglieder und die Gemeinde ist kostenfrei. Die örtlichen Werbetechnik-Firmen bieten für die Neuanfertigung der Werbeflächen einen besonderen Aktionspreis an. Die Schilder müssen  im Format 1.320 x 1.500 mm sein und von beiden Seiten bedruckt werden.

Nicht-Mitgliedsfirmen, sofern sie aus der Gemeinde Edewecht stammen können eine Anfrage an den Aktivkreis stellen. Der Aktivkreis unterbreitet dann ein individuelles Angebot.

Der Aktivkreis übernimmt keinerlei Haftung für die von den jeweiligen Nutzern geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen. Dies gilt auch für Beschädigungen der Tafeln durch höhere Gewalt oder Dritte.

Der jeweilige Nutzer ist für das Werbematerial und für den Inhalt seiner Werbung allein verantwortlich und ist verpflichtet, den Aktivkreis von jeder Haftung freizustellen. Sollte der Aktivkreis, aus welchen Gründen auch immer, in Anspruch genommen werden, so kann er jederzeit von dem jeweiligen Nutzer Sicherheit in Höhe von 130 % des geltend gemachten Anspruches verlangen.

Der jeweilige Nutzer erklärt mit Beantragung der Reservierung, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und die Informationsmaßnahme als solche durch den Aktivkreis mittels Datenverarbeitung genutzt und gespeichert werden können. Der Aktivkreis wird diese Daten nur im Rahmen der Auftragsabwicklung nutzen und berechtigten Dritten zur Verfügung stellen. Dabei wird die Löschung der Daten erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Steuern etc.) erfolgen.